Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben neue Schreiben aus der Senatsverwaltung erhalten(für Originale klicken), die uns über die Organisation des restlichen Schuljahres, der Durchführung des MSAs und zu Leistungsbeurteilungen informieren.

Die für uns neuen, ergänzenden Aussagen habe ich Ihnen zusammengefasst:

  • Die wesentliche, neue, ergänzende Aussage des Schreibens „Organisation der schrittweisen Schulöffnung“ ist, dass Ende April entschieden werden soll, ob und wenn in welchen Form die Jahrgänge 7, 8 und 9 wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen sollen.
  • Neue, ergänzende Aussagen aus dem Schreiben zur „Aussetzung der schriftlichen Prüfungen zum MSA/Beibehaltung der Präsentationsprüfung“ sind, dass es für die Klasse 10 einen geänderten Zeugnisvordruck geben wird, da der Prüfungsteil allein mit der Note aus dem Ergebnis zur Präsentationsprüfung vergeben wird. Die unterrichtenden Englisch-Kolleg*innen besprechen sich im Fachbereich, in welcher Art und Weise und in welchen Umfang die Vorbereitungen zur Sprechfertigkeitsprüfung mit in den Unterricht und in die Zeugnisnote einfließen können.
  • Neue, ergänzende Aussagen aus dem Schreiben „Leistungsbewertung“
    • für die Sek I: Die während des Homeschoolings erbrachten Leistungen können als Hausaufgaben oder als schriftliche Teile von Projektarbeiten gewertet werden. Folglich gehen Sie als sonstige oder schriftliche Bewertungen mit in die Gesamtnote ein. Die Leistungen, die während des Homeschoolings erbracht wurden, können nur zur Leistungsverbesserung gegenüber den Leistungen aus dem 1. Schulhalbjahr 2019/2020 herangezogen werden.

Die Regeln und Vorgaben für das Probejahr in Klasse 7 und die Versetzungen werden aufgeweicht. Das Probejahr verlängert sich bis zum Ende der 8. Klassen; erst da wird über die endgültige Aufnahme in das Gymnasium entschieden.  Bei den Versetzungen kommt es zu einer großzügigen Anwendung des §31 Absatz 6 Sek I-VO, sodass keinem Schüler/keiner Schülerin ein Nachteil im schulischen Bildungsweg entsteht.

  • für den Sportunterricht in der Sek II: In den Grundkursen Sport wird nur noch die schriftliche Überprüfung abgenommen. Zusammen mit den Ergebnissen aus dem bereits stattgefundenen 12min-Lauf ergibt sich der sogenannte Klausurteil. D.h. Schüler*innen die beim bereits vor der Schulschließung stattgefundenen Prüfungstermin zum 12min-Lauf nicht teilnehmen konnten, müssen diesen nachlaufen. Der FB Sport wird hierfür einen zentralen Termin ansetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Kremer