Die Beurteilungskriterien gelten für alle (Biologie, Physik, Chemie) naturwissenschaftlichen Fächer sowie für das Wahlpflichtfach Mensch-Natur-Technik.
Beurteilungskriterien nach § 19 (2) Sek I-VO :
Zusammensetzung der Gesamtnote |
Art der Leistung |
Schriftliche Leistungen 30 % |
Schriftliche Kurzkontrolle (KSL/BSL/Test)
- Verbindliche bewertete schriftliche Kurzkontrollen (LEK/KSL/BSL/Test genannt) erfolgen in der Regel einmal pro Halbjahr. Ankündigung eine Woche im Voraus. Dauer: Kürzer als eine Unterrichtsstunde Themenschwerpunkt: Die letzten sechs Unterrichtwochen (Basiswissen wird vorausgesetzt). Mängel in der sprachlichen Richtigkeit und äußeren Form führen zu Abbzügen von bis zu 15%.
- Schriftliche Kurzkontrollen der letzten Unterrichtsstunde
- Schriftliche Anteile von Projektarbeiten
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Mündliche Leistungen 50 % |
Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen (Qualität und Quantität)
- mündliche Mitarbeit
- Referate/Vorträge/Präsentationen mit entsprechender Visualisation durch Folien oder Plakate
- Stundenwiederholungen und -zusammenfassungen
- mündliche Kurzkontrollen
- schriftliche Stundenaufgaben
- Mindmaps, …
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Sonstige Leistungen 20 % |
- Aufgaben (Form, Umfang, Einhalten von Zeitvorgaben, ...)
- Fachhefter/Ordner/Sachmappe#
- Protokolle (Versuchs-/Stundenprotokolle)
- Experimentelles Arbeiten/Mikroskopieren/mikroskopisches Zeichnen/Modellbau
- Praktische Teile von Projektarbeiten
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Für das Wahlpflichtfach 8-10 gilt entsprechend unter der Gewichtung einer Kursarbeit pro Halbjahr im Verhältnis schriftlich 1/3, AT 2/3 (AT: mündlich 2/3, Sonstiges 1/3)