SEK I Klassen 7 bis 10 Normalunterricht

Die Fachkonferenz Mathematik des Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasiums hat im Oktober 2020 folgenden Bewertungsschüssel beschlossen:

 

  1. Schriftliche Leistungen: 50%
    Pro Halbjahr:  2 Klassenarbeiten (Klasse 10 im 2.Halbjahr nur eine Klassenarbeit)

  2. Mündliche Leistungen: 30%

  3. Sonstig​es: 20%
    Tests, Heftführung, Kopfübungen u.a.

 

Die diesem Bewertungsschlüssel zugrunde liegenden Rechtsquellen, die auch definieren, was "Schriftlich", "Mündlich" und "Sonstiges" beinhalten, sind am Ende dieser Ausführungen als Anhang (pdf Datei) angefügt.
In der Regel werden pro Schulhalbjahr 2 Klassenarbeiten im Mindestumfang von 45 Minuten geschrieben. Der Umfang der Arbeiten ist von Klassenstufe 7 zu Klassenstufe 10 kontinuierlich zu steigern, so dass die Schüler an den Arbeitsumfang von 135 Minuten im MSA der 10. Klasse herangeführt werden. Das heißt, spätestens am Ende der 9. Klasse ist eine Arbeit im Umfang von 2 Schulstunden zu schreiben.

Die Erstellung der einzelnen Klassenarbeiten und deren Teilaufgaben erfolgt durch den unterrichtenden Lehrer, da dieser die Unterrichtssituation und das aktuelle Leistungsvermögen seiner Lerngruppe am sachgerechtesten einschätzen kann. Zur Sicherstellung vergleichbarer Anforderungen der einzelnen Kollegen sind die Klassenar-beiten dem Fachleiter nach der Korrektur mit einer guten, einer mittleren und einer schlechten Arbeit vorzulegen.

Die Korrektur und Benotung der einzelnen Arbeiten obliegt dem pädagogischen Ermessen des einzelnen Kollegen. Dabei sollten in der Regel 50% der erwarteten Leistung für eine ausreichende Leistung gefordert werden. Für die Notenstufen sehr gut, gut, befriedigend und ausreichend ist eine äquidistante Aufteilung vorzunehmen. Eine ungenügende Leistung liegt vor, wenn weniger als 20% der erwarteten Leistungen erreicht wurden. Das Gesamtergebnis einer Klassenarbeit ist den Erziehungsberechtigten in tabellarischer Form mitzuteilen. Die Angabe des arithmetischen Mittels ist aus bekannten Gründen zu vermeiden.
Klassen 8, 9 und 10 Wahlpflichtunterricht

Es wird im Halbjahr eine Arbeit geschrieben, die zu einem Drittel in die Gesamtnote eingeht. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie oben.

 

Sekundarstufe II (SEK II)
In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe ist die Notengebung durch die Vorgaben der Senats-Schulverwaltung geregelt. Im Leistungskursbereich sind pro Semester zwei Klausuren zu schreiben.

Im Grundkursbereich ist pro Semester eine Klausur zu schreiben. Mindestens eine Klausur ist im Umfang und in der Themenwahl der zentralen Abitur-Prüfung anzupassen, das heißt Aufgaben aus mehr als einem Themenbereich sind zu stellen, eine alternative Aufgabenauswahl durch den Schüler ist vorzusehen, 240 Minuten Arbeitszeit und 30 Minuten Auswahlzeit im Leistungskursbereich beziehungsweise 180 Minuten Arbeitszeit und 30 Minuten Auswahlzeit im Grundkursbereich sind mit einzuplanen. Die Schüler sollten im Laufe der vier Semester kontinuierlich an diese Ansprüche herangeführt werden.


Die Klausurnoten gehen zu 50% im Leistungskursbereich und zu 33% im Grundkursbereich in die Gesamtnote ein. Für die Erteilung der Gesamtnote gelten die vorgegebenen Tabellen. Für die Beurteilung des allgemeinen Teils gelten die gleichen Richtlinien wie in der SEK I. Für die Bewertung der Klausuren sollten frühzeitig die im Abitur geltenden Maßstäbe herangezogen werden.