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13.12.2024 - 16-19 Uhr 

 

 

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Schullogo neu kAm Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium fühlen wir

Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern –

uns gemeinsam für ein gutes Schulklima verantwortlich.

 

Regeln des schulischen Zusammenlebens

 

  1. Wir gehen miteinander höflich, respektvoll und rücksichtsvoll um. Jede/r leistet ihren/seinen Beitrag, um den Schulfrieden zu wahren und deeskalierend zu agieren.
  2. Wir sind eine Schule mit vielen Schüler*innen aus verschiedensten Teilen der Welt. Unsere Schüler*innen sprechen verschiedene Sprachen, was uns besonders macht. Die Beherrschung der deutschen Bildungssprache ist eine wichtige Voraussetzung für unseren Erfolg. Dabei unterstützen wir uns gegenseitig, indem wir uns entscheiden, auch in den Pausen Deutsch zu sprechen.
  3. Das Schulgebäude ist von 07:45 bis 18:00 Uhr geöffnet. Das Schulgelände darf von Schulfremden nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat betreten werden. Das Schulgelände soll ab 08:00 Uhr nur noch über die Glashalle oder über den Fahrradhof betreten bzw. verlassen werden. Wir akzeptieren, dass das Tor an der Mensa in der Regel von 8:00 – 15:45 Uhr verschlossen ist und zu dieser Zeit nicht als Ein- oder Ausgang genutzt wird.
  4. Wir befahren den Schulhof nicht mit dem Fahrrad, den Skateboards, Rollern o.Ä. All diese dürfen nur auf dem Fahrradhof abgestellt und nicht mit in die Gebäude genommen werden.
  5. Wir entwenden, beschädigen und/oder beschmutzen weder Schul- noch Privateigentum. Wir gehen mit fremdem Eigentum ordentlich um und benutzen es sachgemäß. Für abhanden gekommene oder in der Schule beschädigte Sachen, haften weder die Schule noch das Land Berlin.
  6. Wir achten auf Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen und auf dem gesamten Schulgelände. Wir hinterlassen jeden Raum nach der Nutzung ordentlich und sauber (Stühle und Tische stehen ordentlich, Vorhänge auf, Fenster zu, Licht aus, Tafel geputzt). Wir lassen unseren Müll nicht liegen, trennen den Müll und nutzen die entsprechenden Mülleimer. Die Räume werden nach dem Verlassen von der Lehrkraft/verantwortlichen Person abgeschlossen. Auch auf den Toiletten verhalten wir uns achtsam und korrekt; wir halten uns daran, dass Toiletten keine Aufenthaltsräume sind. Wir unterstützen als Schüler*innen das Sauberhalten der Schüler*innen-Toiletten, in dem wir bei der durch die Schulleitung festgestellten Notwendigkeit, die dann eingeteilten Toilettendienste ordentlich und verantwortungsvoll durchführen.
  7. Wir dulden keine körperlichen Übergriffe, keine Beleidigungen und kein Mobbing.
  8. Wir werfen nicht mit Schneebällen, Eicheln und anderen Gegenständen.
  9. Es ist verboten, Waffen jeglicher Art in die Schule mitzubringen.
  1. Wir nehmen keine Glasflaschen mit in die Schule bzw. zu schulischen Veranstaltungen.
  2. Wir beachten das generell an allen Schulen geltende Alkohol- und Rauchverbot. Nur vor dem Eingang zum Fahrradhof befindet sich der „offizielle und einzige“ Raucherbereich der Schule für volljährige Personen.
  3. Wir, Schüler*innen der Klassen 7-10, gehen in den großen Pausen auf den Schulhof, in die Mensa, in die Glashalle oder in die Aufenthaltsräume.
  1. Wir, die Schüler*innen, respektieren, dass die zwei rechten Tische auf dem Podest in der Mensa nur für Mitarbeiter*innen der Schule reserviert sind und wir dort nicht sitzen.
  1. Auf den Fluren rennen wir nicht. Wir halten uns nicht in den Fluren auf. Wir warten in der Glashalle bzw. vor den A-, B-, oder C-Häusern bis die Lehrkräfte uns zum Unterricht abholen.
  2. Wir halten uns daran, dass mit dem Betreten des Schulgeländes die mobilen Endgeräte nicht genutzt werden dürfen. Diese müssen in den Schultaschen verstaut und auf Flugmodus gestellt sein. Ausgenommen ist die unterrichtliche Nutzung nach Aufforderung durch eine Lehrkraft. Die Schüler*innen der Sek II dürfen in ihren Pausen und Freistunden ihre digitalen Endgeräte nur für schulische Zwecke nutzen. Bei unerlaubter Nutzung werden die mobilen Geräte bis zu einer Woche eingesammelt und im Tresor der Schule deponiert. Über die Dauer entscheidet die Schulleitung. Dabei orientiert sich diese an der Schwere des Verstoßes sowie daran, ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt.
  1. Wir kleiden uns in der Schule angemessen. Unsere schulische Kleidung unterscheidet sich von unserer Sport- bzw. Freizeitkleidung. Auch über unsere Kleidung zeigen wir allen am Schulleben Beteiligten eine wertschätzende Haltung.
  2. Wir beachten die an unserer Schule geltenden Unterrichtsregeln (siehe Extrablatt).
  1. Wir wissen, dass wir mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz oder sozialen Aufgaben zur Wiedergutmachung rechnen müssen, wenn wir uns nicht an allgemeine Regeln, die Regeln des schulischen Zusammenlebens bzw. die Unterrichtsregeln halten.
  2. Wir – Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern – verpflichten uns gemeinsam, die Verbindlichkeit der Regeln im Schulalltag zu achten.

 

Stand: 07/2024

 

Weitere Informationen: